
AMA-Gütesiegel
Die Kriterien der AMA sind strenger als die gesetzlichen Vorgaben. Unsere Qualitätsanforderungen greifen über alle Stufen der Nahrungsmittelproduktion – also vom Feld und Stall bis ins Geschäft. Für jede Phase werden AMA-Richtlinien festgelegt, die vom BMLFUW genehmigt werden müssen. Sie regeln Schritte der Herstellung, Hygiene, Kennzeichnung und Dokumentation. Mit regelmäßigen Kontrollen auf den Betrieben und Analysen der Produkte garantieren wir die Einhaltung unserer Maßstäbe.
Mit dem AMA-Gütesigel werden in erster Linie Frischeprodukte wie Milch und Milchprodukte, Fleisch und Fleischwaren, Obst und Gemüse und Eier ausgezeichnet. Daneben tragen einige Be- und Verarbeitungsprodukte das AMA-Gütesiegel, beispielsweise: Speiseöl, Tiefkühl-Gemüse, Brot und Gebäck, Fruchtsäfte oder Bier.